Fagott / Fagottino

Ein populäres Holzblasinstrument

Das Fagott ist ein Holzblasinstrument aus Bergahorn mit Klappenmechanik. Es wird stehend oder sitzend gespielt und erfordert sehr bewegliche Finger, insbesondere zwei flinke Daumen. Regelmässiges Üben ist unabdingbar. Es wird insbesondere in der klassischen Musik verwendet, findet aber auch zunehmend Zugang in der U-Musik. 

Das Fagott ist sehr gefragt (Solokonzerte von Vivaldi bis zeitgenössische Komponisten). Im Orchester und in fast allen Ensembles benötigt man es als Bassinstrument. Es ist sehr populär geworden und wird von Mädchen und Jungen gerne gespielt. 

Lehrpersonen

Nicole Finkam

Unsere Angebote

Einzelunterricht Fagott /Fagottino

Lehrpersonen:
Nicole Finkam


Kinder und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr oder in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr*

40 Minuten wöchentlich (18x): CHF 780 pro Semester
40 Minuten 2-wöchentlich (9x): CHF 449 pro Semester
30 Minuten wöchentlich (18x): CHF 614 pro Semester
30 Minuten 2-wöchentlich (9x): CHF 366 pro Semester

* Ab Erreichen des 20. Altersjahres ist die semesterweise Einreichung einer Ausbildungsbestätigung obligatorisch.
 

Erwachsene

Regulärer unterricht:

40 Minuten wöchentlich (18x): CHF 1'757.50
30 Minuten wöchentlich (18x): CHF 1'318.10
40 Minuten 2-wöchentlich (9x): CHF 878.75
30 Minuten 2-wöchentlich (9x): CHF 659.05


Erwachsene

Abonnemente:

Abonnement 3x 40 Minuten: CHF 323.75
Abonnement 6x 40 Minuten: CHF 616.70
Abonnement 3x 30 Minuten: CHF 242.80
Abonnement 6x 30 Minuten: CHF 462.50

Abonnemente können flexibel nach Rücksprache mit der Lehrperson eingesetzt werden. Das Abonnement hat eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten (ab Rechnungsdatum). Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht eingelöste Lektionen, eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Wird ein Abonnement während der Gültigkeitsdauer seitens des/der Schülers/in frühzeitig abgebrochen, erfolgen keine Rückvergütungen nicht bezogener Lektionen. Können Lektionen aufgrund von Krankheiten oder anderen Abwesenheiten von Lehrpersonen nicht stattfinden, werden diese nachgeholt. Dies gilt ebenfalls bei Krankheiten oder anderen Abwesenheiten von Schülern/innen sofern die Absage spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich mitgeteilt wurde, ansonsten gilt die Lektion als erteilt.

Es gelten bei allen Angeboten die allgemeinen Bedingungen der Schulordnung