Kann man an der Musikschule schnuppern?
Ja, die Musikschule bietet einen Tag der offenen Tür an, an denen man alles mal ausprobieren kann. Das Datum wird jeweils auf dieser Website publiziert.
Zudem bieten wir für die konkrete Auswahl eines Instruments ein kostengünstiges Schnupper-Abonnement mit 3 Lektionen à 30 Minuten.
Wie kann ich mich oder mein Kind anmelden?
Klicken Sie auf Ihr Wunschinstrument oder füllen Sie direkt das online Anmeldeformular einfach und praktisch am Computer aus. Wir werden mit Ihnen zeitnah Kontakt aufnehmen.
Unser Angebot finen Sie unter folgendem Link:
Wann ist die Anmeldefrist?
Eintritte sind jederzeit möglich. Die Anmeldung erfolgt mit dem offiziellen Anmeldeformular: Onlineformular
Je nach Kapazitäten der Lehrkräfte kann es zu Wartefristen kommen.
Beachten Sie die aktuelle Schulordnung.
Wann ist die Abmeldefrist?
Der Austritt aus der Musikschule ist nach vorheriger mündlicher Absprache mit der Lehrkraft bis zum 1. Juni bzw. 1. Dezember schriftlich beim Sekretariat einzureichen (über unser Onlineformular, per Mail oder Briefpost).
Austritte bzw. Abmeldungen, welche von den oben genannten Terminen abweichen, sind nur unter besonderen Umständen möglich (Auslandaufenthalt, schwere Erkrankung oder Unfall, höhere Gewalt) und setzen die Genehmigung der Schulleitung voraus.
Gibt es auch Schulgeldermässigungen?
Ja. Bei niedrigem steuerbarem Einkommen können Sie ein Gesuch um Ermässigung des Schulgeldes stellen.
Konditionen Schulgeldermässigung:
Massgeblich für die Gewährung einer Schulgeldermässigung ist das steuerbare Einkommen plus 20% des steuerbaren mobilen Vermögens (z. B. Bankguthaben, Wertschriften) der erziehungsberechtigten Person/en. Bei getrennt besteuerten Erziehungsberechtigten, die im selben Haushalt leben, gelten das kumulierte Einkommen sowie das kumulierte Vermögen.
- CHF 0 – 25‘000: 50%
- CHF 25‘100 – 35‘000: 40%
- CHF 35‘100 – 50‘000: 20%
Einreichen:
Das Gesuchsformular kann hier herunter geladen werden: Formular
Sie können das Gesuch inklusive der geforderten Unterlagen per Post oder E-Mail einreichen: info@musikschuleburgdorf.ch
Eingabefristen:
Neue Gesuche sind fristgerecht bis spätestens 1. Juni (gültig ab August 2026) bzw. 1. Dezember (gültig ab Februar 2027) einzureichen. Ansonsten wird der Rabatt nicht gewährt.
Die Fortsetzung der Schulgeldermässigung wird jeweils im Juni überprüft. Dazu ist jedes Jahr bis spätestens 1. Juni unaufgefordert ein neues Gesuch inkl. Beilagen einzureichen. Andernfalls wird der Rabatt nicht länger gewährt.
Was kostet die Musikschule?
Die Kosten für den Unterricht sind in der Schulordnung zu finden.
Gibt es Familienrabatte bei mehreren Kindern?
Ja. Bei mehreren Kindern der gleichen Familie, welche Einzelunterricht nehmen, bezahlt das erste Kind den vollen Tarif, jedes weitere Kind erhält 20% Rabatt.
Die Konditionen sind in der Schulordnung festgelegt.
Welche Abonnemente gibt es für Erwachsene?
Für Erwachsene bieten wir Abonnemente an, welche flexibel nach Rücksprache mit der Lehrperson eingesetzt werden können. Das Abonnement hat eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten (ab Rechnungsdatum). Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht eingelöste Lektionen, eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Wird ein Abonnement während der Gültigkeitsdauer seitens des/der Schülers/in frühzeitig abgebrochen, erfolgen keine Rückvergütungen nicht bezogener Lektionen. Können Lektionen aufgrund von Krankheiten oder anderen Abwesenheiten von Lehrpersonen nicht stattfinden, werden diese nachgeholt. Dies gilt ebenfalls bei Krankheiten oder anderen Abwesenheiten von Schülern/innen sofern die Absage spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich mitgeteilt wurde, ansonsten gilt die Lektion als erteilt.
Erwachsene, welche regelmässig (wöchentlich oder 14-täglich) den Einzelunterricht besuchen, können ebenfalls den regulären Unterricht besuchen.
Die Preise sind in der Schulordnung festgelegt: Schulordnung
Wann findet der Unterricht statt? Gibt es einen Stundenplan?
Lehrperson und Eltern (Schüler:innen) vereinbaren vor Semesterbeginn den Stundenplan für das nächste Semester. Damit für alle Beteiligten eine optimale Einteilung möglich ist, sollten die Schüler:innen mehrere Zeitfenster für den Unterricht anbieten können.
Wo findet der Unterricht statt?
Die Lehrpersonen der MRB unterrichten in der Musikschule in Burgdorf und in zahlreichen Zweigstellen.
- Alchenstorf, Primarschulhaus
- Ersigen, Schulhaus
- Heimiswil, Schulhaus Terrassenzimmer
- Herzogenbuchsee, Fabrikstr. 22 ehemals Bauverwaltung (gegenüber Polizei)
- Hellsau, Schulhaus Hellsau
- Hindelbank, Primarschulhaus
- Kirchberg, Sekundarschule, Probelokal JMK Neuhof 32a
- Koppigen, Musikpavillon, Probelokal MG Koppigen
- Oberburg, Altes Schulhaus (Kindergarten), Altes Stöckernschulhaus, Percussions Studio Fankhauser
- Ochlenberg, Schulhaus Neuhaus
- Rüdtlingen-Alchenflüh, Grünes Schulhaus
- Utzenstorf, Schulhaus Estrich, Gotthelfschulhaus, Kirchgemeindehaus
- Wynigen, Uhlmannhaus, Schulhaus, Kappelenstr. 23
Wann macht die Musikschule Ferien?
Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Burgdorfer Schulen. In der ersten Woche nach den Sommerferien findet in der Regel noch kein Unterricht statt (Organisationswoche).
Kann man Instrumente mieten?
Viele Musikhäuser in Burgdorf und Umgebung bieten Instrumente zur Miete an. Die Musikschule selbst vermietet keine Instrumente. Wir helfen Ihnen aber gerne weiter.