Posaune

Ein Instrument, das alle Stimmungen wiedergeben kann!

Die Posaune gehört zu den tiefen Blechblasinstrumenten. Der Ton wird wie bei allen Blechblasinstrumenten mittels Lippenschwingung erzeugt, und über ein Mundstück auf das Instrument übertragen. Das besondere ist, dass die Tonhöhe mit einem «Zug» verändert wird. Deshalb ist auch der Ausdruck «Zugposaune» geläufig.

Die Posaune ist in allen Stilen zu Hause. Von Blasmusik, über Klassik zu Jazz oder Volksmusik. Ohne Posaune geht es einfach nicht!


Unsere Angebote

Einzelunterricht Posaune

Lehrpersonen:
Reimar Walthert, Hanspeter Janzi

Einzelunterricht findet in der Regel wöchentlich in Lektionen von 40 Minuten statt. (18 Lektionen pro Semester) Je nach Fach und Alter des Kindes ist auch ein Start mit 30 Minuten pro Woche möglich.


Kinder und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr oder in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr*

40 Minuten wöchentlich (18x): CHF 780 pro Semester
40 Minuten 2-wöchentlich (9x): CHF 449 pro Semester
30 Minuten wöchentlich (18x): CHF 614 pro Semester
30 Minuten 2-wöchentlich (9x): CHF 366 pro Semester

* Ab Erreichen des 20. Altersjahres ist die semesterweise Einreichung einer Ausbildungsbestätigung obligatorisch.
 

Erwachsene

Regulärer unterricht:

40 Minuten wöchentlich (18x): CHF 1'757.50
30 Minuten wöchentlich (18x): CHF 1'318.10
40 Minuten 2-wöchentlich (9x): CHF 878.75
30 Minuten 2-wöchentlich (9x): CHF 659.05


Erwachsene

Abonnemente:

Abonnement 3x 40 Minuten: CHF 323.75
Abonnement 6x 40 Minuten: CHF 616.70
Abonnement 3x 30 Minuten: CHF 242.80
Abonnement 6x 30 Minuten: CHF 462.50

Abonnemente können flexibel nach Rücksprache mit der Lehrperson eingesetzt werden. Das Abonnement hat eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten (ab Rechnungsdatum). Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht eingelöste Lektionen, eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Wird ein Abonnement während der Gültigkeitsdauer seitens des/der Schülers/in frühzeitig abgebrochen, erfolgen keine Rückvergütungen nicht bezogener Lektionen. Können Lektionen aufgrund von Krankheiten oder anderen Abwesenheiten von Lehrpersonen nicht stattfinden, werden diese nachgeholt. Dies gilt ebenfalls bei Krankheiten oder anderen Abwesenheiten von Schülern/innen sofern die Absage spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich mitgeteilt wurde, ansonsten gilt die Lektion als erteilt.

Es gelten bei allen Angeboten die allgemeinen Bedingungen der Schulordnung