Schwyzerörgeli
Das Schweizer Volksmusikinstrument ohne Grenzen!
Das Schwyzerörgeli ist eine spezielle Variante der Handharmonika. Das typisch schweizerische Instrument wird seit ca. 1835 in verschiedensten Ausführungen hergestellt.
Das handliche, gefällige Instrument hat einen kernigen und tragenden Klang und eignet sich für Einzelspieler und Gruppen. Es findet seinen häufigsten Einsatz in der traditionellen Schweizer Volksmusik. In jüngster Zeit setzen diverse Formationen das Schwergewicht auch auf Experimente und andere Musikstilrichtungen.
Lehrpersonen
Heinz KropfUnsere Angebote
Einzelunterricht Schwyzerörgeli
Lehrpersonen:
Heinz Kropf
Kinder und Jugendliche bis zum 20. Altersjahr oder in Ausbildung bis zum 25. Altersjahr*
| 40 Minuten wöchentlich (18x): | CHF 780 pro Semester |
| 40 Minuten 2-wöchentlich (9x): | CHF 449 pro Semester |
| 30 Minuten wöchentlich (18x): | CHF 614 pro Semester |
| 30 Minuten 2-wöchentlich (9x): | CHF 366 pro Semester |
* Ab Erreichen des 20. Altersjahres ist die semesterweise Einreichung einer Ausbildungsbestätigung obligatorisch.
Erwachsene
Regulärer unterricht:
| 40 Minuten wöchentlich (18x): | CHF 1'757.50 |
| 30 Minuten wöchentlich (18x): | CHF 1'318.10 |
| 40 Minuten 2-wöchentlich (9x): | CHF 878.75 |
| 30 Minuten 2-wöchentlich (9x): | CHF 659.05 |
Erwachsene
Abonnemente:
| Abonnement 3x 40 Minuten: | CHF 323.75 |
| Abonnement 6x 40 Minuten: | CHF 616.70 |
| Abonnement 3x 30 Minuten: | CHF 242.80 |
| Abonnement 6x 30 Minuten: | CHF 462.50 |
Abonnemente können flexibel nach Rücksprache mit der Lehrperson eingesetzt werden. Das Abonnement hat eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten (ab Rechnungsdatum). Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht eingelöste Lektionen, eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Wird ein Abonnement während der Gültigkeitsdauer seitens des/der Schülers/in frühzeitig abgebrochen, erfolgen keine Rückvergütungen nicht bezogener Lektionen. Können Lektionen aufgrund von Krankheiten oder anderen Abwesenheiten von Lehrpersonen nicht stattfinden, werden diese nachgeholt. Dies gilt ebenfalls bei Krankheiten oder anderen Abwesenheiten von Schülern/innen sofern die Absage spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich mitgeteilt wurde, ansonsten gilt die Lektion als erteilt.
Es gelten bei allen Angeboten die allgemeinen Bedingungen der Schulordnung